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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von M&E Bau Partner für B2C- und B2B-Kunden.

Gültig für Verträge mit Verbrauchern (B2C) und Unternehmern (B2B)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der M&E Service GbR (Auftragnehmer), Otto-Hesse-Straße 19 T, 64293 Darmstadt, und ihren Kunden (Verbraucher B2C sowie Unternehmer B2B).

2. Leistungen

Wir erbringen Bau- und Dienstleistungen in folgenden Bereichen:

  • Reinigungsservice
  • Tiefbau
  • Renovierung und Malerarbeiten
  • Schlüsselfertiges Bauen
  • GALA Bau

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande. Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4. Auftragsbestätigung und Stornierung

Bestätigt der Kunde ein Angebot mündlich oder schriftlich, gilt dies als verbindliche Auftragserteilung. Eine nachträgliche Stornierung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.

Im Falle einer Stornierung wird eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 20 % des vereinbarten Auftragswertes fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.

6. Abschlagszahlungen

Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsstufen:

  • 40 % bei Auftragserteilung bzw. Materialbestellung
  • 40 % während bzw. nach Beginn der Arbeiten
  • 20 % nach Fertigstellung und Abnahme

7. Materialpreisänderungen

Sollten sich nach Vertragsschluss Materialpreise aufgrund von Lieferantenpreisänderungen, Marktveränderungen oder gesetzlichen Abgaben erheblich erhöhen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Mehrkosten an den Kunden weiterzugeben.

8. Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Fertigstellungsmitteilung keine Abnahme und werden keine wesentlichen Mängel schriftlich angezeigt, gilt die Leistung automatisch als abgenommen.

9. Baustellenzugang / Strom / Wasser

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt freien Zugang zur Baustelle erhält. Strom, Wasser sowie erforderliche Zugänge werden vom Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Entstehen durch fehlende Voraussetzungen Verzögerungen oder Mehraufwand, können die daraus resultierenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

10. Zusatzarbeiten und Mehrkosten

Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere bei:

  • Änderungen des Leistungsumfangs durch den Kunden
  • unvorhersehbaren baulichen Gegebenheiten
  • zusätzlichen Montage- oder Installationsarbeiten

11. Lieferverzögerungen

Liefertermine für Materialien und Geräte stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Lieferung durch unsere Lieferanten. Für Lieferverzögerungen durch Hersteller oder Großhändler, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Vereinbarte Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend.

12. Zahlungsverzug / Baustopp

Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zum Ausgleich der offenen Forderungen einzustellen. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

13. Gewährleistung

Für Verbraucher (B2C) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Für Unternehmer (B2B) beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme, sofern gesetzlich zulässig.

14. Haftung

Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.

15. Ausführungsfristen

Vereinbarte Fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Bei höherer Gewalt, Streik oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich Fristen angemessen.

16. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

17. Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C)

Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Zur Ausübung genügt eine Erklärung per E-Mail an: info@me-baupartner.de

Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt hat.

18. Gerichtsstand

Für Unternehmer (B2B): Gerichtsstand Darmstadt. Für Verbraucher (B2C) gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

19. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

20. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

21. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand: Februar 2026

M&E Service GbR · Otto-Hesse-Straße 19 T · 64293 Darmstadt